Verrechnungsklausel

Verrechnungsklausel
Anrechnungsklausel; Klausel im  Tarifvertrag, dass die neuen tariflichen Leistungen mit den bisher (freiwillig) vom Arbeitgeber bezahlten Leistungen verrechnet werden. Hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte Leistungen zusätzlich zu dem jeweiligen Tariflohn zu gewähren ( Zulagen), kann eine solche Verpflichtung nicht durch eine V. beseitigt werden. Ansonsten geben sie nur die allgemeine Rechtslage wieder ( Tariflohnerhöhung).

Lexikon der Economics. 2013.

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