- Verrechnungsklausel
- Anrechnungsklausel; Klausel im ⇡ Tarifvertrag, dass die neuen tariflichen Leistungen mit den bisher (freiwillig) vom Arbeitgeber bezahlten Leistungen verrechnet werden. Hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte Leistungen zusätzlich zu dem jeweiligen Tariflohn zu gewähren (⇡ Zulagen), kann eine solche Verpflichtung nicht durch eine V. beseitigt werden. Ansonsten geben sie nur die allgemeine Rechtslage wieder (⇡ Tariflohnerhöhung).
Lexikon der Economics. 2013.